Erklärung zur Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT 

Das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite des Landesmedienzentrums www.medienkompetenztage-bw.de. 

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar. 

2.    Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG     

  • Videos haben teils keinen oder nur einen Untertitel 
  • Ausklapp-Menü: Lässt sich nicht mit der ESC-Taste schließen 
  • Bilder haben keine Alternativtexte hinterlegt 
  • Texte zu Veranstaltungen nicht in leichter Sprache 
  • Kontraste nicht ausreichend zwischen Vorder- und Hintergrund 

 
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. 

3.    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 24.03.2022 erstellt. 
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO) und der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung, der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit, gemäß Paragraf 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes. 
 

4.    Rückmeldung und Kontaktangaben 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? 
Dann können Sie sich gerne bei uns melden: 

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) 
Standort Karlsruhe 
Moltkestraße 64, 76133 Karlsruhe 
Telefon: + 49 721 8808-0 
E-Mail: lmz@lmz-bw.de 

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ) 
Standort Stuttgart 
Rotenbergstraße 111, 70190 Stuttgart 
Telefon: + 49 711 2850-6 
E-Mail: lmz@lmz-bw.de 

5.    Durchsetzungsverfahren 

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Landesmedienzentrum Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. 

Falls das Landesmedienzentrum nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen: 

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner 
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten: 
Else-Josenhans-Straße 6 
70173 Stuttgart 
Telefon: 0711 279 3360 
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben. 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.